Satzung SV Lok Glauchau/Niederlungwitz


§ 1    Name und Sitz
    
Der Verein trägt den Namen Sportverein (SV) Lok Glauchau/Niederlungwitz e.V. Er ist in das Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Glauchau.

§ 2    Zweck

Der SV Lok Glauchau/Niederlungwitz e.V. ist Mitglied im Kreissportbund Chemnitzer Land und im Landessportbund Sachsen. Der SV Lok Glauchau/Niederlungwitz e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der SV Lok Glauchau/Niederlungwitz e.V. ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.

§ 3    Ziele und Aufgaben

Die Tätigkeit des Sportvereins zielt auf die Stärkung und selbstständige Arbeit der Abteilungen sowie für die Erweiterung der Voraussetzung für das Sporttreiben und der sportlichen Angebote. Der Sportverein wendet sich mit allen Mitgliedern gegen Rassismus, Faschismus und lehnt jede Form von Gewaltherrschaft und Willkür ab. Der Vorstand des SV Lok Glauchau/Niederlungwitz e.V. vertritt die gemeinschaftlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Staat, dem Landkreis, der Stadt Glauchau, dem Kreissportbund und der Öffentlichkeit. Der Sportverein betreibt und fördert den Amateursport. Er ist offen für alle sporttreibenden Bürger und deren Betätigung in seinen Abteilungen.
Der SV Lok Glauchau/Niederlungwitz e.V. regelt seinen Geschäftsbereich durch Ordnungen, die nicht Bestandteil dieser Satzung sind.
Ordnungen und deren Änderungen werden vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen.

§ 4    Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder an der Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden. Vorausgesetzt ist weiter lediglich eine an die Abteilungsleiter respektive an den Vorstand gerichtete Anmeldung zur Aufnahme, in der sich der Anmeldende zur Einhaltung der Satzung verpflichtet. Über die Aufnahme entscheiden die Abteilungsleiter respektive der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird beendet durch: Austritt, der nur schriftlich gegenüber der Abteilung respektive Vorstand erklärt werden kann
förmlicher Ausschluss, der nur auf Beschluss der Abteilungsleiter respektive des Vorstandes erfolgen kann, wenn mindestens 1 Jahr der Beitrag nicht entrichtet worden ist Tod. Das ausscheidende Mitglied hat keinen Anspruch auf Vereinsvermögen.

§ 5    Rechte

Die Mitglieder haben das Recht, sich am Trainings- und Wett kampfbetrieb in den jeweiligen Sportarten und am Gemeinschaftsleben zu beteiligen, an Lehrgängen teilzunehmen, mit Vollendung des 16. Lebensjahres Leitungen und  den Vorstand zu wählen, in diesen gewählt zu werden und Rechenschaft über deren Tätigkeit zu verlangen. Den Versicherungsschutz des Vereins in Anspruch zu nehmen.

§ 6    Pflichten

Die Mitglieder haben die Pflicht, die Satzung einzuhalten und entsprechend der Beitragsordnung die Mitgliedsbeiträge zu entrichten, Sportanlagen zu pflegen und zu schützen.

§ 7    Finanzierung

Der Sportverein finanziert sich aus:
Mitgliedsbeiträgen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Einnahmen aus Spenden und Werbeverträgen und Fördermitteln.
Der Vorstand und die Abteilungsleiter sind verpflichtet, die zur Verfügung stehenden finanziellen und materiellen Mittel nach dem Prinzip der strengsten Sparsamkeit zu nutzen. Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins sind jährlich in einem Finanzplan festzulegen, der jeweils im 1. Quartal durch den Vorstand zu bestätigen ist.


§ 8    Organe

 

Die Organe sind: die Delegiertenversammlung und der Vorstand.
Die Delegiertenversammlung ist das höchste beschließende Organ des Vereins. Sie setzt sich aus den Delegierten der Abteilungen zusammen, dessen Anzahl der Vorstand festlegt.
Die Delegiertenversammlung findet in der Regel alle vier Jahre statt und wird vom Vorstand mindestens drei Wochen vorher einberufen, und zwar durch einfachen Brief.
Der Delegiertenversammlung obliegen folgende Aufgaben:
- Bericht des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Beschlussfassung über eingereichte Anträge
- Bestellung von Kassenprüfern
Der Vorstand tritt in der Regel quartalsweise zusammen, trifft Entscheidungen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- dem Vorsitzenden
- dem Stellvertreter
- dem Schatzmeister
- den Abteilungsleitern und
  weiteren Mitgliedern, deren Anzahl von der Delegiertenversammlung
  festgelegt wird.
Im Rechtsverkehr wird der Verein vom Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister gemeinsam vertreten.
Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und protokolliert.
Stimmberechtigt ist jeder Erschienene und jeder hat eine Stimme.
Der Vorstand wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er bleibt aber bis zu einer Neubestellung eines anderen Vorstandes im Amt.

§ 9    Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur auf Beschluss der Delegiertenversammlung mit ¾ Mehrheit der Erschienenen erfolgen.
Das zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandene finanzielle und materielle Vereinsvermögen ist ausschließlich gemeinnützigen Zwecke des Sports der Stadt Glauchau zuzuführen. Beschlüsse über die künftige Verwendung dieses Vermögens bedürfen der Einwilligung des Finanzamtes.

§ 10    Inkrafttreten


Die Satzung tritt mit Beschluss der Delegiertenversammlung in Kraft.